Für Mieter

Sie wohnen bei uns? Welche Fragen haben Sie?



Internet, Telefon, TV

 

Alle unsere Wohnungen sind mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet. Internet und Telefon können Sie bei jedem beliebigen Anbieter buchen und entweder über die Telefon-Leitung oder auch über das Kabelnetz nutzen. Unser Kabelnetzbetreiber ist die Firma Ziegelmeier in Augsburg, viele unserer Wohnungen werden über dieses Kabelnetz versorgt. Die Grundgebühr für den Fernsehanschluss ist bereits in der Betriebskostenvorauszahlung inkludiert. Gegebenenfalls (bei älteren Fernsehgeräten) benötigen Sie zusätzlich einen Receiver. Bei neueren Geräten müssen Sie nur Ihr TV-Gerät mit der dafür vorgesehenen Dose verbinden. Das Aufstellen von Satellitenschüsseln ist verboten! Bei Störungen des Empfangs Ihres Fernsehgerätes wenden Sie sich bitte an die Firma Ziegelmeier.

 

Ich suche eine Garage oder einen Stellplatz – was muss ich tun?

 

Die Vergabe der Garagen oder Stellplätze obliegt der Baugenossenschaft Kulmbach und Umgebung eG. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Andrea Hack. (Tel. 09221-6702 0) Bei Frau Hack können Sie während der Öffnungszeiten wegen einer Garage oder eines Stellplatzes nachfragen oder sich auf die Warteliste setzen lassen.

 

Sind Haustier in der Mietswohnung erlaubt?

 

Tierhaltung wird bei der Genossenschaft grundsätzlich geduldet, solange sie artgerecht erfolgt und sich keine Nachbarn dadurch gestört fühlen.

Bedenken Sie bevor sie sich ein Tier anschaffen, ob Ihre Wohnung dafür geeignet ist und Sie ausreichend Zeit hierfür haben. Beachten Sie auch, dass unsere Grünanlagen keine Toilette für Vierbeiner sind und sich an Ruhezeiten gehalten werden muss.

 

Wann muss ich die Miete bezahlen?

 

Die Miete wird grundsätzlich im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahren zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegebenen Konto eingezogen. Voraussetzung ist ein uns vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat. Alternativ kann bei Bezahlung der Miete durch öffentliche Stellen (Landratsamt, Bezirk, Jobcenter) auch eine direkte Zahlung an uns erfolgen.

 

Was passiert, wenn die Miete nicht von Ihrem Konto eingelöst werden kann?

 

Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst und die Miete nicht abgebucht werden kann oder die Miete nicht rechtzeitig oder nur teilweise bezahlt wird, sind Sie mit einer Monatsmiete oder einem Teil im Verzug und erhalten eine schriftliche Zahlungserinnerung von uns. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, sollten Sie innerhalb der Frist Ihre offene Miete nicht begleichen können. Bei Mietrückständen, die eine Monatsmiete übersteigen, sind wir gegebenenfalls zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist im § 543 BGB geregelt.

 

Wie erfolgt die Abrechnung meiner Betriebs- und Heizkosten?

 

Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung bezahlen Sie jeden Monat zusammen mit Ihrer Miete separate Vorauszahlungen für die Betriebskosten und die Heiz- sowie gegebenenfalls Warmwasserkosten. Diese Kosten werden einmal jährlich zusammen abgerechnet und die Abrechnungen im Folgejahr zugestellt. Die Betriebskosten werden nach der Wohnfläche verteilt. Die Heizkosten werden teilweise nach beheizter Fläche und teilweise nach tatsächlichem Verbrauch aufgeteilt. Sollte Ihre Wohnung mit Einzelöfen (Gas- oder Strom), einer Gasetagenheizung oder mit Fernwärme beheizt werden, erfolgt die Abrechnung der Heizkosten direkt durch das Versorgungsunternehmen und getrennt von den Betriebskosten der BG.

 

Wie wird mein Heizkostenverbrauch ermittelt?

 

Die Heizkörper sind mit Heizkostenverteilern ausgestattet, welche entweder durch einen Mitarbeiter des Abrechnungsunternehmens in Ihrer Wohnung abgelesen oder die Zählerstände per Funk übertragen werden. Teilweise erfolgt die Auslesung auch über den Wärmemengenzähler, auch hier kann die Ablesung per Funk oder manuell erfolgen.

Bei einer Funkauslesung ist im Normalfall das Betreten Ihrer Wohnung nicht nötig, bei anderen Geräten, wie z. B. Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip, muss dem Ableser der Zugang zur Wohnung gewährt werden. Sie werden hier aber vom jeweiligen Mitarbeiter der Abrechnungsfirma (Firma Ista oder Firma Brunata) rechtzeitig über den Termin informiert. Sollte Sie den Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen ein kostenloser Alternativ-Termin zu. Wenn dieser allerdings wieder versäumt wird, müssen die Kosten für einen dritten Termin vom Mieter getragen werden.

 

Ein- bzw. Auszug während eines Jahres, wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung?

 

Bei einem Auszug wird eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorgenommen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern erfolgt dies mit der Jahresablesung, da diese Geräte alle Werte monatlich speichern. Bei anderen Geräten muss eine manuelle Zwischenablesung durchgeführt werden. Hierfür wird ein Mitarbeiter des Abrechnungsunternehmens beauftragt. Die Kosten für die Zwischenablesung sind, wie vertraglich vereinbart, vom ausziehenden Mieter zu tragen und werden mit der Heizkostenabrechnung abgerechnet. Die Abrechnungen erhalten Sie im Folgejahr, natürlich anteilig für Ihren Mietzeitraum.

 

Was mache ich, wenn ein Rauchwarnmelder in meiner Wohnung pfeift?

 

Sollte fälschlicherweise, z. B durchs Kochen, ein Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung angehen, erschrecken Sie nicht und bewahren Sie einen kühlen Kopf. Schalten Sie das Gerät aus, indem Sie auf die Prüf-/Stopp Taste drücken (untere Teil des Rauchwarnmelder).

Ein einfaches Drücken ist hierbei völlig ausreichend. Schlagen Sie das Gerät nicht von der Decke oder versuchen Sie auch nicht es mit zu viel Druck oder anderen Gegenständen stummzuschalten. Beachten Sie, dass die Geräte durch Herabfallen oder zu starker Krafteinwirkung kaputt gehen können.

Sollte ein Rauchwarnmelder regelmäßig Signaltöne von sich geben, kontaktieren Sie uns. Wir beauftragen die entsprechende Firma mit der Prüfung der Gerätes.

 

Wann und wie kann ich mein Nutzungsverhältnis kündigen?

 

Wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit uns kündigen möchten, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Kündigung mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift per Post oder Fax zu oder geben diese persönlich bei uns im Büro ab. Ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben finden Sie im Bereich Downloads.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung eines Nutzungsverhältnisses nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft mit einschließt. Falls Sie auch die Mitgliedschaft mit den Genossenschaftsanteilen kündigen möchten, müssen Sie dies im Kündigungsschreiben separat erwähnen oder uns eine zusätzliche Kündigung für die Mitgliedschaft zusenden.

Ihre Kündigungsfrist erfahren Sie in Ihrem Mietvertrag. Sie beträgt meistens drei Monate. Ein Mietvertrag wird aber nur zum Ablauf des übernächsten Monats beendet (3 Monate), wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Dabei zählt grundsätzlich auch der Samstag als Werktag. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der dritte Werktag auf einen Samstag fällt. In diesem Fall gilt dann erst der darauffolgende Montag als letzter Tag zur Einhaltung der Frist.

 

Kann ich selbst einen Nachmieter für meine Wohnung suchen?

 

Bitte weisen Sie einen möglichen Interessenten Ihrer Wohnung immer darauf hin, zunächst einen Wohnungsantrag bei uns auszufüllen. Wir haben aktuell eine sehr große Warteliste, bitte haben Sie Verständnis, dass wir Interessenten, die schon sehr lange auf eine Wohnung warten, berücksichtigen müssen. Eine direkte Weitervermietung ist auch deswegen schwierig, weil wir in der Regel an Ihrer Wohnung noch einiges machen müssen und die Renovierungszeit meistens ein paar Wochen bzw. Monate dauern wird.

 

Was muss ich bis zum Auszug machen?

 

Nachdem Ihre schriftliche Kündigung mit den Unterschriften aller Vertragspartner bei uns eingegangen ist, bekommen Sie von uns in den Folgetagen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt. Auch über die Kündigung der Mitgliedschaft erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

In der Bestätigung zur Wohnungskündigung werden Sie gebeten, einen Termin für eine Vorabnahme in der Wohnung zu vereinbaren. An diesem Termin kommt eine Mitarbeiterin der Vermietungsabteilung zu Ihnen in die Wohnung, um diese kurz zu besichtigen und alle noch vor Ablauf des Nutzungsverhältnisses von Ihnen auszuführenden und notwendigen Arbeiten zu besprechen.

Danach wird kurz vor dem Ablauf des Vertrages ein Termin zur Endabnahme mit Ihnen vereinbart. Zu diesem Termin trifft sich dann noch einmal eine Mitarbeiterin von uns mit Ihnen zusammen in der Wohnung, prüft kurz noch ob alles in Ordnung ist, nimmt alle Schlüssel von Ihnen zurück und liest die Zählerstände ab. Bitte denken Sie auch daran, sich bei Ihrem Versorgungsunternehmen abzumelden.

 

Was passiert mit der Wohnung, wenn mein Lebenspartner-(in) verstirbt?

 

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte bei uns und bringen uns bitte auch eine Sterbeurkunde vorbei. Das Nutzungsverhältnis wird dann entweder mit dem verbleibenden Mitglied fortgesetzt oder ein im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte, Partner oder ein Kind sowie Familienangehörige des Verstorbenen können in das Nutzungsverhältnis eintreten und die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

 

Ich wohne bereits bei der BG, was muss ich tun, wenn ich eine andere Wohnung von der BG möchte?

 

Wenn Sie eine andere Wohnung von uns beziehen möchten, füllen Sie doch bitte einen Wohnungstauschantrag aus. Dieses Formular finden Sie auf unserer Homepage (Downloads) und geben es bei uns wieder ab. Falls Sie bei uns eine neue passende Wohnung finden, ist der Ablauf des Umzuges und die Rückgabe der bisherigen Wohnung mit unserer Vermietungsabteilung zu besprechen.

 

Ich habe einen Schaden in der Wohnung – was muss ich tun?

 

Schäden an der Mietsache oder dem Gebäude, wie z. B. das klemmende Fenster, der tropfende Wasserhahn im Bad, oder auch die defekte Heizung, werden natürlich von uns behoben. Tagsüber erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09221-6702 0. Mieter unserer Neubauten in der Hollergasse sowie die Mieter der neu renovierten Wohnungen in der Lichtenfelser Straße können die Schadensmeldung auch über das Tablet der Zuhause-Plattform erfassen. Wir werden uns bemühen, den Schaden zeitnah zu reparieren.

Die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Inventar (z. B. eigene Küche oder Elektrogeräte), welche nicht durch uns verursacht wurden, sowie mutwillige Beschädigungen können wir natürlich nicht übernehmen.

 

Was tun, wenn ich einen Schaden außerhalb der Geschäftszeiten melden möchte?

 

In absoluten Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch oder Ausfall der Heizung im Winter) -und bitte auch nur dann- können Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeiten unseren Notdienst unter der Handynummer 0175 1819540 rufen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir bei einem Anruf unseres Notdienstes wegen nicht dringend notwendigen Reparaturen (z. B. tropfender Wasserhahn, Fernseher funktioniert nicht) oder Notfällen, welche uns nicht betreffen (z. B. Aussperren aus der Wohnung), eine Servicepauschale von 100,00 Euro verlangen müssen.

 

Wie lange muss ich warten bis der Schaden repariert wird?

 

Diese Frage lässt sich pauschal nicht ganz so einfach beantworten. Es gehen täglich viele Schadensmeldungen in unserer Geschäftsstelle ein. Die Aufträge werden nach Dringlichkeitkeit abgearbeitet. Gerade bei der Auftragsvergabe an externe Unternehmen können wir nicht genau einschätzen, wann der Schaden behoben wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass kleinere Schäden nicht sofort abgearbeitet werden können. Es ruft Sie immer vorher ein Handwerker/Firma an und vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Schadensbeseitigung.

 

Ich habe mich ausgesperrt – was kann ich tun?

 

Leider können wir Ihnen hier nicht behilflich sein. Da sämtliche Schlüssel bei Vertragsbeginn an Sie ausgehändigt werden, ist es sinnvoll einen Ersatzschlüssel bei einem Familienmitglied oder einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlegen. Ansonsten hilft nur noch der Schlüsseldienst! Die Firma Wenkel in Kulmbach (Tel. 09221-2525) ist hier ein kompetenten Ansprechpartner.

 

Streit und Probleme mit den Nachbarn – was sollte ich tun?

 

In unserer Hausordnung sind alle Punkte geregelt, die benötigt werden um ein zufriedenes Miteinander in unseren Häusern aufrechtzuerhalten. Aber auch in einer guten Hausgemeinschaft kann es einmal zu Problemen kommen. Die Ruhezeiten werden nicht eingehalten, es kommt zu ständigen Ruhestörungen oder zwei Mieter sind sich einfach nicht „grün“.

Der erste Weg in einer guten Nachbarschaft ist natürlich, den betroffenen Mieter selbst freundlich auf das Fehlverhalten anzusprechen und um eine Besserung zu bitten. Sollte dieses Vorgehen nicht helfen, rufen Sie bei uns im Büro an. Wir versuchen dann in Ihrem Streitfall zu schlichten. Erst wenn auch damit nicht für Abhilfe gesorgt werden konnte, ist eine schriftliche Beschwerde notwendig. Um in einem solchen Fall dann tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen eine genaue Auflistung über die Art und Dauer der Störung, sowie des genauen Zeitpunktes. Hierfür können Sie sich entweder in unserem Downloadcenter unser Lärm- bzw. Beschwerdeprotokoll herunterladen oder es in unserer Geschäftsstelle abholen.

Da wir nicht täglich vor Ort in den Häusern sein können, sind wir im Anschluss natürlich auf Ihre Hilfe angewiesen. Sie müssen uns mitteilen, ob die Störung abgestellt wurde, oder wir noch weiter tätig werden müssen. Denn natürlich liegt es in unserem Interesse, dass unsere Mieter zufrieden und störungsfrei in Ihren vier Wänden leben können.


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