Für Mitglieder

Sie sind Miglied bei uns oder wollen es werden?




Wir beantworten Ihre Fragen!



Was ist eine Mitgliedschaft überhaupt?

 

Mit einer von Ihnen unterzeichneten unbedingten Beitrittserklärung, der Zeichnung von einem Mindestanteil von 400 Euro sowie der Bezahlung des einmaligen Beitrittsgeldes von 15 Euro werden Sie zum Mitglied unserer Genossenschaft und damit gewissermaßen auch zum Anteilseigner an unserem Unternehmen.

 

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?

 

Durch die Mitgliedschaft und die Anteile an unserer Genossenschaft sind Sie zur dauerhaften Nutzung Ihrer Wohnung berechtigt und ein normaler Nutzungsvertrag wird bei uns zum Dauernutzungsverhältnis. Dies hat für Sie den Vorteil, dass eine Kündigung durch uns wegen Eigenbedarf ausgeschlossen wird und Sie bei der Suche nach einer neuen Wohnung bei uns bevorzugt werden.

Außerdem können Sie als Mitglied weitere Vorteile bei der Buchung einer unserer Gästewohnungen erhalten.

Bei einem entsprechenden Beschluss über die Gewinnverwendung des vergangenen Geschäftsjahres durch die jährliche Vertreterversammlung wird Ihnen auch eine Dividende auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile ausbezahlt. Diese belief sich in den vergangenen Jahren immer auf 1,5 %.

 

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

 

Die gesamte Mitgliedschaft oder auch während der Mitgliedschaft eingezahlte weitere Genossenschaftsanteile können jederzeit schriftlich bis zum 30.09. eines jeden Jahres gekündigt werden. Bei einer uns innerhalb dieser Kündigungsfrist vorliegenden Kündigung wird die gesamte Mitgliedschaft bzw. die Beteiligung mit den weiteren Anteilen dann zum 31.12. aufgelöst und der entsprechende Betrag wird Ihnen im Folgejahr nach der Vertreterversammlung ausbezahlt. Geht die Kündigung erst nach dem 30.09. eines Jahres bei uns ein, so kann Ihre Beteiligung leider erst zum 31.12. des Folgejahres aufgelöst und somit dann erst nach der Vertreterversammlung des übernächsten Jahres ausbezahlt werden. Solange noch ein Nutzungsverhältnis mit Ihnen läuft, ist eine Kündigung nur für weitere Anteile möglich. Pflichtanteile müssen bestehen bleiben.


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