Für Wohnungsinteressenten

Sie sind auf Wohnungssuche? Das ist zu tun!

Ich suche eine Wohnung – was muss ich tun?

 

Die Basis ist immer unser Wohnungsantrag. Dieses Formular finden Sie auf unserer Homepage (Downloads). Natürlich gibt es den Antrag auch bei uns im Büro in der Georg-Hagen-Straße 24 in Kulmbach. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und lassen uns die Unterlage schnellst möglich zukommen. Sie werden dann in unsere Interessentendatei aufgenommen. Mithilfe des Antrages können Sie uns am einfachsten Ihre Wünsche mitteilen und es ist uns möglich Ihnen gegebenenfalls gleich ein passendes Angebot zu unterbreiten.

 

Wie lange muss ich auf ein Wohnungsangebot warten?

 

Aktuell haben wir eine sehr große Warteliste. Die Nachfrage ist derzeit deutlich höher als das Angebot, das wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Sie müssen also ein bisschen Geduld mitbringen. Sobald wir eine passende Wohnung für Sie haben, werden wir Sie kontaktieren und einen Besichtigungstermin ausmachen.

 

Mir gefällt die Wohnung – was sind die nächsten Schritte?

 

Wir vereinbaren zeitnah einen Termin für die Unterzeichnung des Nutzungsvertrages. Nach den Unterschriften von beiden Seiten auf den jeweiligen Formularen, steht dem anstehenden Nutzungsverhältnis dann nichts mehr im Wege.

 

Gibt es eine Kaution bzw. was sind die Genossenschaftsanteile?

 

Eine Kaution gibt es bei uns nicht! Ein Nutzungsverhältnis mit uns ist grundsätzlich immer an die Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Kulmbach und Umgebung eG und der damit verbundenen Zeichnung von mindestens zwei Genossenschaftsanteilen mit insgesamt 800 Euro sowie an die Bezahlung einer einmaligen Aufnahme- bzw. Bearbeitungsgebühr von 15 Euro gebunden. Die Unterschiede zu einer normalen Kaution liegen vor allem darin, dass man Mitglied der Genossenschaft und damit auch Anteilseigner am Unternehmen mit den eingezahlten Genossenschaftsanteilen wird. Im Vergleich zur Kaution ist die Höhe der Mindestanteile vorgeschrieben und immer gleich, es wird nach entsprechendem Beschluss der Vertreterversammlung jährlich eine Dividende auf die Anteile ausbezahlt und es gelten längere Kündigungsfristen. Die Höhe der Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung bzw. nach der Anzahl der Zimmer Ihrer zukünftigen Wohnung.

 

1-Zimmer-Wohnung = 2 Geschäftsanteile in Höhe von 800,00 Euro

2-Zimmer-Wohnung = 3 Geschäftsanteile in Höhe von 1.200,00 Euro

3-Zimmer-Wohnung = 4 Geschäftsanteile in Höhe von 1.600,00 Euro

4-Zimmer-Wohnung = 5 Geschäftsanteile in Höhe von 2.000,00 Euro

5-Zimmer-Wohnung = 6 Geschäftsanteile in Höhe von 2.400,00 Euro

   

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

 

Für öffentlich geförderte Wohnungen muss bei Nutzungsvertragsunterzeichnung ein Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Kulmbach oder beim Landratsamt Kulmbach beantragt werden. Dieser ist vom Einkommen und von Wohnungsgrößen abhängig. Können die Kriterien für die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins nicht erfüllt werden, so kann im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob eine Freistellung erteilt werden kann und damit eine Anmietung der Wohnung trotzdem möglich ist. Ansprechpartner für die Ausstellung des Wohnberechtigungsschein in der Stadt Kulmbach sind Frau Katrin Meisel (Tel. 09221-940255) oder beim Landratsamt Kulmbach Herr Edwin Beetz (Tel. 0922-707241).

 

Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

 

Wenn der Nutzungsvertrag unterzeichnet ist, uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Vertragsbeginn kurz bevorsteht, erhalten Sie von uns einen Übergabetermin. Bei diesem werden wir Ihnen sämtliche zur Wohnung gehörende Schlüssel sowie die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, die zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt nötig ist. Außerdem wird in Ihrem Beisein der Zustand der Wohnung genau protokolliert und gegebenenfalls noch offene Mängel vermerkt. Bis zum Übergabetermin selbst müssen die Genossenschaftsanteile bereits eingezahlt worden sein. Sollten Sie vor Mietbeginn die Wohnung ausmessen wollen, ist dies selbstverständlich möglich.

 

Muss ich meinen Strom oder mein Gas beim Anbieter anmelden?

 

Bei der Wohnungsübergabe werden die aktuellen Zählerstände notiert. Sie müssen sich in jedem Fall bei Ihrem Stromanbieter anmelden und einen Vertrag über eine Abschlagszahlung vereinbaren. Haben Sie Gaseinzelöfen oder eine Gas-Etagenheizung in der Wohnung müssen Sie sich auch bei einem Gasanbieter selbständig anmelden. Verfügt Ihre Wohnung über eine Gas-Zentralheizung zahlen Sie die Beträge mit der Miete an uns, Sie müssen sich dann nur bei Ihrem Stromanbieter anmelden.


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